Warenursprung und Präferenzen
2-tägiges Seminar
22. Mai 2017
Ein Engagement im internationalen Warenverkehr führt sehr häufig zur kundenseitigen Forderung von Ursprungsnachweisen (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED, Ursprungs-erklärungen oder Ursprungszeugnissen). Der Hintergrund dieses oftmals bereits bei Vertragsabschluss/Bestellung geforderten Nachweises basiert auf der Gewährung von Zollvorteilen für den Käufer im Bestimmungsland. Da die Europäische Gemeinschaft / Union weltweit mit über 150 Ländern und Ländergruppen der-artige Abkommen vereinbart hat, ist die Erkenntnis, dass die Ursprungsregeln zum Teil landesspezifisch abweichend verein-bart worden sind, sehr wichtig. Neben aktuell bestehenden Abkommen mit u. a. den EFTA-Staaten, Chile, Mexiko, der Andengruppe, dem zentralamerikanischen Markt, Südafrika, diversen Mittelmeeranrainern wie Israel, Ägypten, Marokko und Tunesien, Serbien und Montenegro sind Vereinbarungen mit weiteren (Industrie)Ländern in Vorbereitung. Ständige Bewegung herrscht im Abkommen mit den knapp 100 Entwicklungsländern (APS/GSP).
In diesem zweitägigen Seminar werden Sie die Unterschiede zwischen dem nichtpräferentiellen und präferentiellen Ursprung erlernen/vertiefen, um die erforderliche Ursprungskalkulation zielorientiert durchführen und rechtskonform dokumentieren zu können. Alle Nachweise wie EUR.1, EUR-MED, Ursprungs-erklärungen auf einem Handelsdokument, Lieferanten-erklärungen. Ursprungszeugnis sowie die Freiverkehrsnachweise A.TR. im Warenverkehr mit der Türkei werden inhaltlich besprochen. In Gestalt zahlreicher Beispiele werden Sie den Ursprung selbst ermitteln, erforderliche (Vor)Nachweise definieren und die entsprechenden Nachweise ausstellen. Learning-by-doing – das garantiert die sofortige Umsetzbarkeit auf Ihre firmenspezifischen Belange!
Ziel des Seminars:
Die Teilnehmer/innen werden die präferentielle und nichtpräferentielle Ursprungsermittlung zielsicher durchführen und die erforderlichen Nachweise form- und sachgerecht beantragen bzw. abgeben können.
Inhalte:
Begriff Ursprung im Tagesgeschäft- Zollunion, Freihandelsabkommen, ein- und gegenseitige Vereinbarunge
Nichtpräferentieller Ursprung
- Ursprungsregeln
- Entwicklungen, Unionszollkodex ab 1.5.2016
- Ursprungszeugnis
- zulässige Erklärungen auf der Rückseite
- Beglaubigung internationaler Dokumente
- Ursprungserklärung
- Elektronische Beantragung von UZ´s
Präferentieller Ursprung
- Mit welchen Ländern hat die EU/CE Präferenzabkommen geschlossen?
- Entwicklungen wie TTIP, CETA, Singapur, Malaysia etc.
Ursprungsprotokoll(e)
- Prüfungsreihenfolge für Ursprungsermittlung
- Ursprungsregeln
- Be-/Verarbeitungsliste/n
- Dokumentation des Ergebnisses
- Ursprungsnachweise (EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärung)
- Präferenzen bei der Einfuhr
- Entwicklungsländer (APS/GSP)
- UZ Form A
- (Langzeit-)Lieferantenerklärungen
- Besonderheiten wie Warenzusammenstellungen, (Ersatz)Teile und Zubehör
- Zollunion EU/CE – Türkei
Warenverkehrsbescheinigung A.TR
- Der ermächtigte Ausführer (EA
Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO)
Der registrierte Ausführer („REX“)
Zielgruppe:
Sachbearbeiter/innen, Gruppen- und Abteilungsleiter, Versandleiter, Disponenten sowie Verkäufer und Zollverantwortliche
Referent:
Diplom Finanzwirt Ralf Notz, NotzZoll GmbH, Beratung | Service | Seminare, Windhagen
Kosten:
380,00 € zzgl. MwSt. (IHK-Mitglieder)
460,00 € zzgl. MwSt. (Nicht-Mitglieder)
Termin:
Montag, 22. Mai und Dienstag, 23. Mai 2017, 09:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Anja Schönberger
Qualifizierung
Tel.: 0681 9520-441
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: anja.schoenberger@saaris.de
Sima Ganji
Qualifikationsanalyse
Tel.: 0681 9520-482
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: Sima.Ganji@saaris.de
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