Grundlagen der Exportkontrolle
Gemeinschaftsveranstaltung von IHK und saaris
24. April 2017
International tätige Unternehmen haben gerade beim Export
von Waren umfangreiche nationale und internationale
Kontrollvorschriften zu beachten. Neben den deutschen
Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung,
spielen vor allem die EG-Dual-Use
Verordnung, zahlreiche Sanktionslisten und Embargovorschriften
sowie das US-Exportkontrollrecht eine wichtige
Rolle. Geringfügige Verstöße können neben Reputationsschäden
zu Bußgeld- und Strafverfahren sowie zum Verlust
zollrechtlicher Verfahrenserleichterungen führen.
Exportkontrollrechtliche Grundlagen zu kennen und anwenden
zu können, ist daher von zentraler Bedeutung.
Eine Herausforderung liegt dabei vor allem in der Schaffung
eines abteilungsübergreifenden Bewusstseins. Unbewusste
aber strafbare Handlungen können so auch schon vor der
Lieferung etwa bei der Vertragsanbahnung oder bei der
Kundenstammanlage ungewollt begangen werden. Neben
Mitarbeitern im Vertrieb oder Einkauf beschäftigen sich auch
zunehmend technische Abteilungen mit den Themen Tarifierung
in die Güterlisten und der Exportkontrolle und Terrorlisten.
Häufig ist neben kaufmännischem gerade technisches
Wissen ausschlaggebend für zollrechtliche und betriebswirtschaftliche
Folgen. Mit praktischen Fällen wird in diesem
Seminar aufgezeigt, worauf es bei der Exportkontrolle im
Unternehmen ankommt und Lösungen aufgezeigt.
Inhalte:
- Verfahren und Aufbau des Exportkontrollrechts
(Deutschland und EU) - Grundbegriffe der Exportkontrolle - Verknüpfung zwischen
Zoll und Exportkontrolle sowie Rechtsfolgen bei Verstößen - Embargos (Länderlisten) und Sanktionslisten (Terroristenlisten)
- Güterlisten (Ausfuhrliste und EG-Dual-Use-VO)
- Ausfuhren aus und Verbringungen innerhalb der EU
- Technologietransfer als Ausfuhr
- Klassifizierung von Gütern in den Güterlisten,
Auskunft zur Güterliste (Umschlüsselungsverzeichnis,
EZT-online, Materialstammpflege, Unterlagencodierung) - Struktur der Ausfuhrgenehmigung
- Der Ausfuhrverantwortliche – Rechte und Pflichten sowie
Aufgaben
Zielgruppe:
Geschäftsleitung, Abteilungsleiter/-innen, Sach-bearbeiter/-innen der Versand-, Einkaufs- oder Zollabteilung. Zollverantwortliche / Zollbeauftragte; (Zoll) Sachbearbeiter/-innen
Ein- und Ausfuhr; Leiter/in Zoll, Logistik, Einkauf, Verkauf, Materialwirtschaft; Versandleiter, Disponenten; Spediteure und Dienstleister
Termin:
Montag, 24. April 2017
Zeit:
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Referent:
Ewald Plum Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht,
Associate Partner von Rödl & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart
Teilnahmegebühr:
315,00 Euro (zzgl. MWSt)
Hinweis:
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung sowie für spätere Teilnehmerinformationen mittels EDV gespeichert werden, in die Teilnehmerliste aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass auf der Veranstaltung fotografiert und/oder gefilmt werden kann. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der/die Teilnehmer/in ein, dass gegebenenfalls ein Foto seiner/ihrer Person für die Veröffentlichung in allen Medien (Print, Online, Soziale Netzwerke, etc.) genutzt wird.
Ansprechpartner
Anja Schönberger
Qualifizierung
Tel.: 0681 9520-441
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: anja.schoenberger@saaris.de
Veranstalter

