Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte
31. Mai 2017
Die Qualifikation zum Immissionsschutzbeauftragten bedarf – wie bei anderen Betriebsbeauftragten auch – der regelmäßigen Auffrischung: Laut Immis-sionsschutzrecht muss in zweijährigem Turnus eine Fortbildung absolviert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei im Nachvollzug der rechtlichen Entwicklung und der Darstellung der Auswirkungen auf die Praxis der Teilnehmer.
Inhalte:
- Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht
zbd der einschlägigen Rechtsprechung - Seveso-II-Richtlinie, Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie
- Recht der EG und Umsetzung in deutsches Recht
- Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes:
integrierte Genehmigung, Betreiberpfichten,
Konzentrationsansatz, Überwachung, Erleichterung für autitierte Standorte - Änderungen der 4. BImSchV und der 9. BImSchV
- Erweiterung des Geltungsbereichs des UVP-Gesetzes, obligatorische UVP-Pflicht
nach allgemeiner Vorprüfung - Mitwirkung der Vorhabenträger, Ausweitung der Veröffentlichungspflichten der Behörden
Zielgruppe:
Immissionsschutzbeauftragte, die einer Fortbildungspflicht unterliegen
Termin:
Mittwoch/Donnerstag, 31.Mai und 1. Juni 2017
Zeit:
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Referent:
Referententeam
Teilnahmegebühr:
490,00 € zzgl. MwSt.
Ansprechpartner
Peter Schommer
Gründerberatung / Existenzsicherung
Tel.: 0681 9520-444
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: peter.schommer@saaris.de
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