Fachlehrgang: Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
15. Mai 2017
Für Anlagen, die nach dem BlmSchG genehmigungsbedürftig und im Anhang I der 5. BlmSchV genannt sind, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Grundvoraussetzung für die Bestellung sind ausreichende Fachkunde und Zuverlässigkeit. Die 5. BlmSchV schreibt u. a. die Teilnahme an einem von der obersten Landesbehörde anerkannten Lehrgang vor.
Inhalte:
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere Immissionsschutzrecht
- Lärm und Erschütterungen
- Anlagen- und Verfahrenstechnik
- Überwachung und Begrenzung von Emissionen
- Brand- und Explosionsschutz
- Vermeidung sowie ordnungsgemäße Verwertung von Reststoffen und Abfällen
- Energieeinsparung/Nutzen entstehender Wärme
- Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten
Zielgruppe:
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen gem. Anhang I der 5. BlmschV. Einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung gemäß 5. BlmSchV sind Voraussetzung!
Termine:
Montag bis Freitag,15. bis 19. Mai 2017
Zeit:
Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Referent:
Referententeam
Teilnahmegebühr:
990,00 € zzgl. MwSt.
Hinweis:
Gemeinschaftsveranstaltung mit der DEKRA Akademie
Ansprechpartner
Peter Schommer
Gründerberatung / Existenzsicherung
Tel.: 0681 9520-444
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: peter.schommer@saaris.de
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