Fachlehrgang: Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
3. Juni 2019
Für Anlagen, die nach dem BlmSchG genehmigungsbedürftig
und im Anhang I der 5. BlmSchV genannt sind, muss der Betreiber
einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Grundvoraussetzung für
die Bestellung sind ausreichende Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Inhalte:
• Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung
des Standes der Technik
• Überwachung und Begrenzung von Emissionen
sowie Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung von Immissionen und schädlichen
Umwelteinwirkungen
• vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
• umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen
einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung
und Wiederverwertung
• chemische und physikalische Eigenschaften
von Schadstoffen
• Vermeidung sowie ordnungsgemäße und
schadlose Verwertung von Reststoffen oder
deren Beseitigung als Abfall
• Energieeinsparung
• Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere
des Immissionsschutzrechts
Zielgruppe:
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen gem. Anhang I der 5. BlmschV. Einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung gemäß 5. BlmSchV sind Voraussetzung!
Termine:
Montag bis Freitag, 3. bis 7. Juni 2019
Zeit:
Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Referent:
Referententeam
Teilnahmegebühr:
990,00 € zzgl. MwSt.
Hinweis:
Gemeinschaftsveranstaltung mit der DEKRA Akademie
Ansprechpartner
Peter Schommer
Gründerberatung / Existenzsicherung
Tel.: 0681 9520-444
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: peter.schommer@saaris.de
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