Fachlehrgang: Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
16. April 2018
Für Anlagen, die nach dem BlmSchG genehmigungsbedürftig und im Anhang I der 5. BlmSchV genannt sind, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Grundvoraussetzung für die Bestellung sind ausreichende Fachkunde und Zuverlässigkeit. Die 5. BlmSchV schreibt u. a. die Teilnahme an einem von der obersten Landesbehörde anerkannten Lehrgang vor.
Inhalte:
- Anlagen- und Verfahrentechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik
- Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
- vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
- chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
- Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Reststoffen oder deren Beseitigung als Abfall
- Energieeinsparung
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts
Zielgruppe:
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen gem. Anhang I der 5. BlmschV. Einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung gemäß 5. BlmSchV sind Voraussetzung!
Termine:
Montag bis Freitag, 16. bis 20. April 2018
Zeit:
Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Referent:
Referententeam
Teilnahmegebühr:
990,00 € zzgl. MwSt.
Hinweis:
Gemeinschaftsveranstaltung mit der DEKRA Akademie
Ansprechpartner
Peter Schommer
Gründerberatung / Existenzsicherung
Tel.: 0681 9520-444
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: peter.schommer@saaris.de
Veranstalter
