Fachlehrgang: Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
21. November 2017
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Fundierte Kenntnisse über die wesentlichen Gesetze, Verordnungen und technische Regeln erwerben Sie in unserem Fachkundelehrgang.
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen im Wasserrecht
- Aufgaben und Zuständigkeiten der Gewässer - schutzbeauftragten
- Abwasseranlagen (Wasserrahmenrichtlinie, IE-Richtlinie, Umweltauswirkungen defekter Abwasserkanäle)
- Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
- Technische Anforderungen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- Ausgewählte Kapitel zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wasserrechtliche Anforderungen nach § 7 a WHG an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Betriebliche Abwasserentsorgung (Vermeidung/Verminderung/Behandlung)
- Haftung und Strafrecht
- Praxisbeispiele
Zielgruppe:
Verantwortliche und Beauftragte für Umweltschutz bzw. Gewässerschutz, Betreiber von Anlagen zur Lagerung gefährlicher Stoffe sowie Betreiber von Produktionsbereichen mit Abwasseranfall.
Termine:
Dienstag bis Freitag, 21. bis 24. November 2017
Zeit:
Dienstag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Referent:
Referententeam
Teilnahmegebühr:
950,00 € zzgl. MwSt.
Ansprechpartner
Peter Schommer
Gründerberatung / Existenzsicherung
Tel.: 0681 9520-444
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: peter.schommer@saaris.de
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