Fachlehrgang: Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
12. November 2019
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Fundierte Kenntnisse über die wesentlichen Gesetze, Verordnungen und technische Regeln erwerben Sie in unserem Fachkundelehrgang.
Inhalte:
• Europäische Wasserrahmenrichtlinie
• Wasserhaushaltsgesetz
• Gefahrstoffverordnung / GHS
• Eigenüberwachungsverordnung
• Betriebssicherheitsverordnung
• AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoff en
• Strafgesetzbuch
• Techn. Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
• Technische Regeln für wassergefährdende
Stoffe (TRwS) - IVU-Richltinie
• BVT-Merkblätter
• Prüfungen an Anlagen
• Betriebsanweisungen
• Haftungsrechtliche Fragen
• Umgang mir wassergefährdenden Stoff en
• Abwasserabgabe
• Indirekteinleiter, Direkteinleiter
• Anwendungen in der Praxis, insbesondere
Durchführung der Eigenüberwachung
Zielgruppe:
Verantwortliche und Beauftragte für Umweltschutz bzw. Gewässerschutz, Betreiber von Anlagen zur Lagerung gefährlicher Stoffe sowie Betreiber von Produktionsbereichen mit Abwasseranfall
Termine:
Dienstag bis Freitag, 12. bis 15. November 2019
Zeit:
Dienstag bis Donnerstag 09:00 – 16:30 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Referent:
Referententeam
Teilnahmegebühr:
950,00 € zzgl. MwSt.
Hinweis:
Gemeinschaftsveranstaltung mit der DEKRA Akademie
Ansprechpartner
Peter Schommer
Gründerberatung / Existenzsicherung
Tel.: 0681 9520-444
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: peter.schommer@saaris.de
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