Erstellung von Exportpapieren für EU und Drittländer
Dezember-Termin
29. Mai 2019
Die Export- und Zollabwicklung von grenzüberschreitenden Warengeschäften unterliegt permanenten Änderungen und sowohl „Anfänger“ als auch „Fortgeschrittene“ müssen die aktuellen Vorschriften kennen und anwenden. Auch zum Jahreswechsel 2018/2019 gibt es verschiedene Änderungen und Anpassungen. Die Seminarunterlagen enthalten zahlreiche Ausfüllhilfen und Checklisten, z. B. zu den neuen Lieferantenerklärungen nach Unionszollkodex etc.
Inhalte:
- Europäische Union/ Drittländer
- Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
- Prüfung USt.-Id.-Nr.
- Gelangensbestätigung und Co.
- EFTA/ EWR/ Zollunion mit der Türkei
- Verzollung/ Gemeinschaftsware/ Drittlandsware
- Einreihung von Waren in den Zolltarif
- Ausfuhrverfahren ATLAS und Codierungen
- Einstufige und zweistufige Ausfuhranmeldung
- Ausfuhrkontrolle
- Zolltechnische Behandlung von Rückwaren
- Handelsrechnung, Proforma-Rechnung
- Nichtpräferenzieller Ursprung: Ursprungszeugnis nach UZK
- Präferenzieller Ursprung: EUR.1 und Ursprungserklärung, neue Präferenzländer zum Jahreswechsel
Zielgruppe:
Mitarbeiter/ -innen mit Vorkenntnissen im Exportgeschäft und alle die in der Exportabwicklung noch sicherer werden wollen.
Termin:
Mittwoch, 29. Mai 2019
Zeit:
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Referent:
Stefan Schuchardt, Contradius Exportberatung, Ahnathal
Teilnahmegebühr:
315,00 € zzgl. MwSt.
Hinweis:
Gemeinschaftsveranstaltung der IHK und saaris
Ansprechpartner
Anja Schönberger
Qualifizierung
Tel.: 0681 9520-441
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: anja.schoenberger@saaris.de
Veranstalter


Förderer
