Die Lieferantenerklärung
27. November 2019
Immer wieder werden Unternehmen mit dem
Thema Lieferantenerklärung konfrontiert.
Wer solche Erklärungen leichtfertig zu Unrecht
abgibt, muss mit bußgeldrechtlichen Sanktionen
durch die Zollbehörden rechnen.
Im Seminar werden folgende Fragen geklärt:
• Wann darf ein Unternehmen eine Lieferantenerklärung
ausstellen; welche Voraussetzungen müssen
die genannten Waren erfüllen und wie sieht
eine formell korrekte Lieferantenerklärung aus?
• Wie kann ein Unternehmen erkennen, ob eingehende
Lieferantenerklärungen das Papier wert
sind, auf dem sie ausgestellt worden sind bzw.
zutreffend sein können?
Inhalte:
• Zweck der Lieferantenerklärungen und Risiken
fehlerhafter Erklärungen
• Die unterschiedlichen Lieferantenerklärungen
und ihre spezifischen Verwendungszwecke
• für Waren mit und ohne präferenziellen Ursprung
• für Waren im Warenverkehr mit der Türkei
• für Waren mit nichtpräferenziellem Ursprung
• Voraussetzungen für die Ausstellung von Lieferantenerklärungen
• Für Waren mit präferenziellem Ursprung
• Für Waren mit nichtpräferenziellem Ursprung
• Form und inhaltliche Anforderungen
• Bewertung von Lieferantenerklärungen
• Merkmale, die auf Zweifel an der Lieferantenerklärung
hindeuten
• die zollamtliche Bestätigung
Zielgruppe:
Sachbearbeiter, leitende Mitarbeiter
Termin:
Mittwoch, 27. November 2019
Zeit:
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Referent:
Dipl.-Finanzw. und Betriebsw. (VWA) Harald Jung, Zolloberamtsrat Generalzolldirektion Bonn
Teilnahmegebühr:
315,00 € zzgl. MwSt.
Hinweis:
Gemeinschaftsveranstaltung der IHK und saaris
Ansprechpartner
Anja Schönberger
Qualifizierung
Tel.: 0681 9520-441
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: anja.schoenberger@saaris.de
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