Das Ausfuhrverfahren mit vereinfachter Zollanmeldung (SDE)
5. Juni 2019
Das Ausfuhrverfahren ist wie alle Zollverfahren
sehr stark durch formale Vorschriften geregelt.
Eine Lösung bietet die Vereinfachte Ausfuhranmeldung
(SDE). Mit dieser Bewilligung erhält
der Ausführer verbrieft, seine Ausfuhrwaren
nicht mehr bei der Ausfuhrzollstelle gestellen zu müssen.
Die Bewilligung ist eine Vielzahl
von Unternehmen bereits erteilt. Das sollte Unternehmen
Mut machen, die bisher keine entsprechende
Bewilligung beantragt haben. Die
Verfahrensabläufe und die Unterschiede zum
Standardverfahren werden eingehend erläutert.
Unternehmen, die bereits über die Bewilligung
verfügen, erhalten können ihre Kenntnisse über
die rechtlichen Hintergründe auffrischen. Denn
letztlich schützt nur die Rechtskenntnis vor
fehlerhaftem Umgang mit der Bewilligung. Wiederholte
oder schwere Verstöße können aber
den Widerruf der Bewilligung zur Folge haben.
Inhalte:
• Ausfuhr mit Standard-Zollanmeldung
• Ablauf (Überführung, Überwachung, Erledigung)
• Die vereinfachte Ausfuhranmeldung (SDE)
• Vorteile des Verfahrens
• Ablauf (Gegenüberstellung zur Standard-
Zollanmeldung, Überführung, Überlassung
und Erledigung)
• Bewilligungsvoraussetzungen, Antragsverfahren
(Antragsvordrucke, Bewilligungsinhalte), Monitoring
• Der zollamtliche Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke
Zielgruppe:
Sachbearbeiter, Beschäftigte mit Leitungsverantwortung
im Bereich Ausfuhr
Termin:
Mittwoch, 5. Juni 2019
Zeit:
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Referent:
Dipl.-Finanzw. und Betriebsw. (VWA) Harald Jung, Zolloberamtsrat Generalzolldirektion Bonn
Teilnahmegebühr:
315,00 € zzgl. MwSt.
Hinweis:
Gemeinschaftsveranstaltung der IHK und saaris
Ansprechpartner
Anja Schönberger
Qualifizierung
Tel.: 0681 9520-441
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: anja.schoenberger@saaris.de
Veranstalter


Förderer
