Das aktuelle Reisekosten und Bewirtungsrecht 2019
21. November 2018
Die aktuelle Steuergesetzgebung und eine Reihe von BMF-Schreiben haben deutliche Auswirkungen auf die Reisekosten- und Bewirtungsabrechnungspraxis. Fehler bei der Abrechnung führen zu Steuernachzahlungen und nervenaufreibenden Rechtsstreitigkeiten. Die Teilnehmer lernen die Systematik der Reisekosten im betrieblichen Ablauf praxisnah zu verankern und auch umsatzsteuerrechtlich umzusetzen. Die aktuellen Gesetzgebungen (BFH-Urteile) werden berücksichtigt.
Das Reisekostenrecht wird in Form von Grundlagenvertiefung und Fallbearbeitung vermittelt.
Inhalte:
Aktuelle Reisekosten mit vielen Praxisbeispielen
• Definition „Erste Tätigkeitsstätte“
• Notwendige Anpassungsprozesse beim Arbeitgeber
• Aktuelle BFH-Urteile zu Reise- und Bewirtungskosten
• Übernachtungskosten
• Verpflegungsmehraufwendungen
• Reisenebenkosten (u. a. Eigenbelege)
• Doppelte Haushaltsführung
• Besonderheiten bei den vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten
• Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen
• Lohnsteuerpauschalierung, Bewertung von Sachbezügen,
• Auslandreisekosten
Zielgruppe:
Unternehmer, Selbständige, Mitarbeiter in Personal- und Lohnbüros sowie Reisekostenabrechnungsstellen und Buchhaltung, Berater
Hinweis: Vorkenntnisse im Reisekostenrecht sind notwendig!
Termin:
Mittwoch, 21. November 2018
Zeit:
09:00 – 16:30 Uhr
Referent:
Ralf Gabriel, Steuerfachwirt, Betriebswirt (WA-Dipl.-Inh.), Trier
Teilnahmegebühr:
315,00 € zzgl. MwSt.
Ansprechpartner
Anja Schönberger
Qualifizierung
Tel.: 0681 9520-441
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: anja.schoenberger@saaris.de
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