Brexit und Zollabfertigung – was u.a. Automotive Supplier beachten müssen
21. Februar 2019
Am 29. März scheidet Großbritannien als Mitglied der EU aus. Ohne Austrittabkommen wird es ohne Übergangsfrist zum sogenannten „ungeregelten Brexit“ und damit in der Folge dazu kommen, dass für Importe und Exporte Zollabfertigungen notwendig werden. Unternehmen die Waren oder Vorprodukte aus Großbritannien bislang nur innergemeinschaftlich bezogen oder verkauft haben, z.B. weil sie sich innerhalb einer mehrstufigen Produktions- bzw. Lieferkette befinden, werden durch den Austritt zukünftig vor ganz neue, insbesondere zollrechtliche, Herausforderungen gestellt.
Was beim Handel mit Großbritannien zu beachten ist und welche alternativen Zollverfahren existieren, darüber informieren die zuständigen Ansprechpartner des Hauptzollamts Saarbrücken.
In diesem Zusammenhang lädt die IHK zu ihrer Informationsveranstaltung mit Vertretern des Hauptzollamts Saarbrücken ein:
Brexit und Zollabfertigung - das Hauptzollamt Saarbrücken informiert
21. Februar, 14.00 - 16.00 Uhr in der IHK Saarland, Konferenzraum
Im Anschluss an den Vortrag besteht auch die Möglichkeit zum bilateralen Austausch mit den Referenten.
Bitte melden Sie sich bis zum 20. Februar per Email an: international@saarland.ihk.de
Ansprechpartner
Dr. Pascal Strobel
Leiter Netzwerk automotive.saarland
Tel.: 0681 9520-492
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: pascal.strobel@saaris.de
Veranstalter
