Abfall-Transportbetriebe: Grundlehrgang gemäß Anzeige- und ErlaubnisVO (AbfAEV)
2. September 2019
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb.
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen in der Abfallwirtschaft
- Sonstiges Umweltrecht
- Straf- und Ordnungsrecht, Haftung
- Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister)
- Transport (Inland, grenzüberschreitend), Gefahrguttransport
- Vermittlung (Makler, Händler)
- Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung)
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaft und Charakteristik, Abfallbewertung
- Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Zielgruppe:
Leitungspersonal in Abfall-Transportbetrieben
Referent:
Referententeam
Kosten:
950,00 € zzgl. MwSt.
Termin:
Montag bis Donnerstag, 2. bis 5. Setpember 2019
Zeit:
Montag bis Mittwoch 09:00 – 17:00 Uhr,
Donnerstag 09:00 – 12.30 Uhr
Hinweis:
Gemeinschaftsveranstaltung mit der DEKRA Akademie
Ansprechpartner
Peter Schommer
Gründerberatung / Existenzsicherung
Tel.: 0681 9520-444
Fax.: 0681 5846125
E-Mail: peter.schommer@saaris.de
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